DIENSTRAD WAR GESTERN - AB HEUTE HEISST ES ROLLIN´, ROLLIN´, ROLLIN`
Egal ob du mit einem tollen Benefit für deine Crew „Chef des Jahres“ werden willst, oder einfach nur elektrisch auf einem stylischen E-Roller durch die Straßen cruisen möchtest. e´bella ist der perfekte Partner wenn es um Businessleasing von elektrischen Rollern geht. Fahrrad Leasing war gestern – ab heute heißt es Rollin´, Rollin´, Rollin´.
Für Arbeitgeber, die weiterdenken!
Hey Chef, smarte Benefits für deine Mitarbeiter!
Für Arbeitnehmer
Mit Jobmoped profitierst du von vielen Vorteilen: Monatliche Raten ganz ohne Anzahlung, bis zu 46 % günstiger als ein Privatkauf, niedrige Verbrauchs- und Unterhaltskosten und obendrauf reduzierst du noch deinen CO₂-Fußabdruck.
Warum kaufen, wenn du clever leasen kannst? Du willst Jobmoped als Arbeitnehmer nutzen? Kein Ding! Wir übernehmen den Rest: Wir informieren deinen Arbeitgeber und präsentieren ihm die Vorteile des Benefit-Programms.
Einfach. Leasen. Losfahren!
Deine Vorteile
- Monatliche Raten – ganz ohne Anzahlung.
- Keine Bonitätsprüfung für dich.
- Rundum-Sorglos-Paket: Wartung & Versicherung inklusive.
- Private Nutzung des Jobrollers.
- Kostet deinem Arbeitgeber keinen Cent! Damit kannst du punkten!
Hol dir die Azubis
Als Arbeitgeber möchtest du deinen Azubis etwas Besonderes bieten? Mit einem E-Roller als Benefit gibst du ihnen nicht nur eine umweltfreundliche und flexible Mobilitätslösung, sondern zeigst auch, dass dir ihre Zufriedenheit und Motivation am Herzen liegen.
Ein solcher Vorteil stärkt die Bindung ans Unternehmen, fördert nachhaltiges Denken und hebt dein Image als moderner Ausbildungsbetrieb hervor. Außerdem ist es eine kostengünstige Alternative zu herkömmlichen Firmenautos oder ÖPNV-Zuschüssen. Mach deinen Betrieb für Azubis noch attraktiver – mit Jobmoped!
Einfach. Leasen. Losfahren!
Deine Vorteile
- Binde deine Azubis: Mit E-Rollern bietest du einen coolen Benefit und stärkst die Loyalität.
- Steigere Motivation: Zufriedene Azubis cruisen motiviert zur Arbeit.
- Setze auf Nachhaltigkeit: Unterstütze umweltfreundliche Mobilität.
- Spare Kosten: E-Roller sind günstiger als Autos oder ÖPNV.
- Flexibel im Alltag: Azubis sind flexibler und schneller unterwegs.
- Verbessere dein Image: E-Roller als Benefit machen dich attraktiver.
DAS KANNSTE DIR SPAREN - UNSER VORTEILSRECHNER!
Das kostet dich dein ebella, wirklich!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Fragen zum Leasing?
Was ist eine Gehaltsumwandlung?
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Beschäftigte einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts (des Jobmoped). Dieser Sachbezug wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25%-Regel bewertet, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1%-Regel) einen Vorteil darstellt.
Darf man einen Dienstroller auch privat nutzen?
Ja! Egal wann und wo: Für Ihren Dienstroller ist keine Mindestnutzung z. B. für den Arbeitsweg vorgeschrieben. Allerdings kann Ihr:e Arbeitgeber:in auf Wunsch Vorgaben machen.
Warum ist Dienstroller günstiger als der Direktkauf?
Vor allem, weil Dienstroller steuerlich gefördert werden!
Wie? Es wird ein Teil des Gehaltsanspruchs der Mitarbeitenden in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen für den:die Arbeitnehmer:in wie auch für den:die Arbeitgeber:in. Der so entstehende geldwerte Vorteil ist zwar von den Mitarbeitenden zu versteuern – seit 2020 aber nur noch mit 0,25 % des Bruttolistenpreises.
Wie berechne ich meine persönliche Ersparnis?
Ihre Raten und Ihre mögliche Ersparnis berechnen Sie ganz einfach mit Hilfe unseres Vorteilsrechners. Eine detaillierte Beispielrechnung samt Erläuterungen finden Sie in unserem Video.
Kann ein Unternehmen seine Dienstroller-Nutzer mit Zuschüssen unterstützen?
Natürlich! Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
- Monatlicher Zuschuss zur Nutzungsrate analog zu einem Job-Ticket: Wie hoch dieser Betrag ausfällt, entscheidet jedes Unternehmen selbst.
- Übernahme der Raten für die Versicherung und Inspektion.
Es können auch mehrere Zuschüsse miteinander kombiniert werden. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht.
Besonders attraktiv: Übernimmt der:die Arbeitgeber:in die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, entfällt für Mitarbeitende die Versteuerung des geldwerten Vorteils.
Was ist die Umwandlungsrate?
Die Umwandlungsrate ist der Betrag, um den sich das monatliche Bruttogehalt reduziert – nicht zu verwechseln mit dem Nettobetrag, den Sie tatsächlich für den Dienstroller zahlen. Sie setzt sich zusammen aus:
- der Nutzungsrate für den Dienstroller – diese macht den größten Anteil aus
- der Rate für die Vollkaskoversicherung (falls nicht durch den:die Arbeitgeber:in übernommen)
- der Rate für die Inspektion (falls gebucht und nicht durch den:die Arbeitgeber:in übernommen).
Ihr:e Arbeitgeber:in kann die Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern.
Sie möchten die voraussichtliche Höhe Ihrer persönlichen Umwandlungsrate berechnen? Nutzen Sie unseren Leasingrechner!
Wenn ich die Umwandlungsrate mal 36 Monate nehme, zahle ich doch mehr als beim Direktkauf, oder?
Richtig – das sind aber nicht Ihre tatsächlichen Kosten. Der Vorteil des Dienstroller-Modells ist die steuerliche Förderung: Auf die Umwandlungsrate entfallen weder Steuern, noch Sozialversicherungsbeiträge, denn sie wird aus dem Bruttoentgelt bezahlt. Somit verringert sich das zu versteuernde Einkommen entsprechend. Möchten Sie die Ersparnis gegenüber einem herkömmlichen Kauf berechnen, ist der tatsächliche Nettobetrag entscheidend. Dieser hängt von einer Reihe von Faktoren wie dem eigenen Einkommen, der Steuerklasse etc. ab.
Tipps:
- Mit einem Dienstroller per Gehaltsumwandlung können Sie gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 40 % sparen. Gibt Ihr:e Arbeitgeber:in einen Zuschuss oder übernimmt die Kosten für die Vollkaskoversicherung und / oder Inspektion, fahren Sie noch günstiger.
- Ihre persönliche Ersparnis berechnen Sie einfach mit Hilfe unseres Leasingrechners.
Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt ein Dienstroller nicht in Frage?
Der Einzelleasingvertrag für ein Jobmoped hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten. Deshalb eignet sich unser Jobmoped-Leasing nicht für alle – zum Beispiel, weil absehbar ist, dass man die Vertragslaufzeit nicht erfüllen kann.
Das ist beispielsweise der Fall für:
- Auszubildende
- Arbeitnehmer:innen in Probezeit
- befristete Beschäftigte
- Zeitarbeiter:innen
- Mini- und Midi-Jobber:innen
- Arbeitnehmer:innen, die Mindestlohn erhalten
- Arbeitnehmer:innen, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit zu nehmen oder ein Sabbatical zu machen.
Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um Empfehlungen. Die Entscheidung, wer im Unternehmen zur Nutzung eines Dienstrollers berechtigt ist, trifft immer der:die Arbeitgeber:in.
Wie lang ist die Leasingvertragslaufzeit für einen e´bella Dienstroller?
Der Einzelleasingvertrag wird für die vereinbarte Laufzeit von 36 Monaten zwischen Arbeitgeber:in (Leasingnehmer:in) und Leasinggesellschaft (Leasinggeber:in) abgeschlossen. Die Laufzeit des Einzelleasingvertrages beginnt nach Übernahme des Dienstrollers mit dem darauffolgenden Monatsersten.
Was ist der Überlassungsvertrag?
Um den Beschäftigten den Dienstroller steuerbegünstigt anbieten zu können, muss der:die Arbeitgeber:in im Außenverhältnis Vertragspartner:in und somit Leasingnehmer:in sein. Der:die Arbeitgeber:in ergänzt dann intern mit den Mitarbeitenden den bestehenden Arbeitsvertrag in Form eines Überlassungsvertrags zum gewählten e-bella Elektroroller. In diesem Überlassungsvertrag regeln Arbeitgeber:in und Mitarbeiter:in die Bedingungen für die Dienstroller-Nutzung und vereinbaren unter anderem die monatliche Gehaltsumwandlung.
Ich verlasse mein Unternehmen vor Ablauf der 36-monatigen Vertragslaufzeit. Was passiert nun mit meinem Dienstroller?
Die Bestimmungen zum Dienstroller-Leasing sind durch offizielle Rechtsprechung festgelegt – den größten Nutzen bietet das Dienstroller-Leasing demnach, wenn der Vertrag wie vorgesehen 36 Monate läuft. Ändert sich Ihre persönliche oder berufliche Situation, entscheidet Ihr:e Arbeitgeber:in, was mit dem E-Roller passiert. Bitte lesen Sie den Überlassungsvertrag und vereinbaren Sie ein Gespräch mit der Ansprechperson in Ihrem Unternehmen.
Ich nehme das Kaufangebot für meinen e´bella Roller nicht an. Wie geht es dann weiter?
Bitte geben Sie Ihren e´bella Roller in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand an uns zurück. Wenn Sie das Kaufangebot nicht annehmen, wird der Elektroroller innerhalb von 30 Werktagen nach Vertragsende bei Ihnen abgeholt. In der Hauptsaison kann es auch etwas länger dauern, bis die Abholung erfolgt.
Die Abholung erfolgt in den meisten Fällen durch ein von uns beauftragtes Unternehmen. In seltenen Fällen wird die Abholung durch Ihre:n Händler:in abgewickelt.
Kann ich auch mehr als einen Dienstroller gleichzeitig beziehen?
Das entscheidet Ihr:e Arbeitgeber:in. Die meisten Arbeitnehmer:innen können mehr als ein Jobmoped gleichzeitig beziehen.
Wer darf mit einem Dienstroller fahren?
Ein Dienstroller darf von dem:der Dienstroller-Nutzer:in und in aller Regel auch von den Haushaltsangehörigen genutzt werden – es sei denn, das Unternehmen schließt das aus. Für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus dem Überlassungsvertrag haftet jedoch Dienstroller-Nutzer:in.
Dienstwagen und Dienstroller – geht beides gleichzeitig? Was ist steuerlich zu beachten?
Ja, Dienstroller und Dienstwagen sind kombinierbar – und in manchen Konstellationen ergibt sich sogar ein zusätzlicher Vorteil für Dienstroller-Nutzer:in.
Nach einer Rechtsprechung aus dem Jahr 2018 besteht die Möglichkeit, die Anfahrtskilometer zur Arbeit nach der individuellen Methode zu versteuern. Da beim Dienstroller im Gegensatz zum Auto die Anfahrtskilometer bereits in der Pauschalierung des geldwerten Vorteils enthalten sind, kann sich der für das Auto zu versteuerndem Betrag reduzieren, wenn man den Dienstroller für den Arbeitsweg nutzt.
Ist mein Dienstroller versichert?
Ja! Jeder Dienstroller ist durch die Vollkaskoversicherung geschützt.
Kommen auf mich als Arbeitgeber:in Kosten zu?
Als Arbeitgeber:in können Sie Ihren Mitarbeitenden den Dienstroller kostenneutral anbieten. Der Verwaltungsaufwand ist gering und wird digital abgewickelt.
Dazu kommt: Durch die Barlohnumwandlung der Leasingraten sinken die Sozialausgaben sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber:innen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, mindestens die Versicherungsprämien zu übernehmen.
Kann ein Unternehmen seine Dienstroller-Nutzer:in mit Zuschüssen unterstützen?
Natürlich! Unsere Erfahrung ist: Je höher der Zuschuss, desto mehr Beschäftigte entscheiden sich für einen Dienstroller.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
- Monatlicher Zuschuss zur Nutzungsrate analog zu einem Job-Ticket: Wie hoch dieser Betrag ausfällt, entscheidet jedes Unternehmen selbst.
- Übernahme der Raten für die Vollkaskoversicherung und Inspektion.
Es können auch mehrere Zuschüsse miteinander kombiniert werden. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht.
Besonders attraktiv: Übernimmt der:die Arbeitgeber:in die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, entfällt für Mitarbeitende die Versteuerung des geldwerten Vorteils.
Was ist der Dienstleistungsvertrag?
Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen Arbeitgeber:in und unserem Partner velolease als Dienstleisterin geschlossen. Er regelt die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, insbesondere die Bereitstellung zur digitalen Abwicklung des Dienstroller-Modells. Der Abschluss des Leasingrahmenvertrages und des Dienstleistungsvertrages ist die Basis, um das Leasing-Modell im Unternehmen anbieten zu können.
Was ist der Leasingrahmenvertrag?
Der Leasingrahmenvertrag wird zwischen Arbeitgeber:in (Leasingnehmer:in) und Leasinggesellschaft (Leasinggeber:in) geschlossen. Er regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen wie beispielsweise Zahlungsabwicklung, Versicherungs- und Serviceleistungen, Datenschutz sowie die Allgemeinen Leasingbedingungen. Diese Rahmenbedingungen gelten für alle Einzelleasingverträge, die zukünftig geschlossen werden.
Was geschieht, wenn Mitarbeitende vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen?
Als Arbeitgeber:in sind Sie durch das in der Versicherung enthaltene Ausfallmanagement abgesichert, es kommen also keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu.
Bitte beachten Sie: Die e´bella GmbH ist nicht zur Steuerberatung befugt. Bei steuerrechtlichen Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, eine Steuerberatung zu Rate zu ziehen.